Verkehrserziehung


Gemäß Erlass des Bildungsministeriums sind in den ersten vier Klassen je 20 Stunden Verkehrserziehung vorgeschrieben. Während in den ersten beiden Schuljahren der sichere Schulweg und das Verhalten als Fußgänger im Straßenverkehr im Vordergrund des Unterrichts stehen, beschäftigen sich die älteren Schüler/innen u.a. mit dem sicheren Rad fahren. Nicht nur das motorische Können wird eingeübt und vertieft, auch die allgemeinen Verkehrsregeln werden bei der theoretischen wie praktischen Radfahrprüfung abgefragt.