Elternmitwirkung


An unserer Schule gibt es vielfältige Möglichkeiten für Eltern, an der Gestaltung des Schullebens mitzuwirken:

Elternabende

Auf den Elternabenden kommen die Eltern der jeweiligen Klassen einmal in jedem Schulhalbjahr zusammen, um sich untereinander und mit den Lehrern ihrer Klasse auszutauschen. Die Elternabende werden von den Klassenelternvertretern einberufen und geleitet. Auf den Elternabenden werden die Eltern über schulische Entwicklungen informiert und können ihre Wünsche an die Klassenlehrer und die Elternvertreter weitergeben.

Auf den Elternabenden wird eine Namensliste aller Eltern und Kinder erstellt (idealerweise auch mit E-Mail und Telefon). Die Namensliste soll helfen, den Kontakt der Eltern untereinander zu verbessern (z.B. für Verabredungen der Kinder), Telefonketten zu ermöglichen, wichtige Informationen weiterzugeben und zu den Elternabenden einzuladen.

Klassenelternbeiräte

An unserer Schule besteht die Elternvertretung aus den Klassenelternvertretern und dem Schulelternbeirat. Die Beiräte sind das Bindeglied zwischen Schule und Elternschaft. Durch die Elternvertretungen können sich die Eltern an der Gestaltung der Schule beteiligen.

Der Klassenelternbeirat besteht aus einem/einer Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern. Die Klassenlehrer informieren die Klassenelternvertreter – außerhalb der Elternabende (!) - über alle „grundsätzlichen, die Klassen betreffenden“ Fragen. Die Klassenelternvertreter sind also ein wichtiges Bindeglied zwischen Lehrern, Schule und Elternschaft. Sie werden für 2 Jahre gewählt.

Die Klassenelternvertreter sind Ansprechpartner für die Eltern und die Klassenlehrer. Sie leiten die Informationen des Schulelternbeirates und der Schulleitung an die Eltern weiter und laden zu den Elternabenden ein. Sie wirken außerdem an den Klassen- und Zeugniskonferenzen mit. Im Rahmen ihrer Tätigkeit sind die Klassenelternvertreter zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Schulelternbeirat

Der Schulelternbeirat ist das oberste Gremium der Elternmitwirkung an unserer Schule. Er besteht aus je einem Vertreter der einzelnen Klassenelternbeiräte. Die übrigen Klassenelternvertreter sind aber auch eingeladen, nehmen aber ohne Stimmrecht an den Sitzungen des Schulelternbeirates teil. Der Schulelternbeirat trifft sich zweimal pro Schulhalbjahr.

Der Schulelternbeirat wählt aus seiner Mitte einen Vorstand, der aus einem/einer Vorsitzenden und mindestens zwei weiteren Mitgliedern besteht. Die Sitzungen des Schulelternbeirats werden von dem Vorsitzenden des Vorstands einberufen und geleitet. Er bereitet eine Tagesordnung vor.

Der Schulelternbeirat wird von der Schulleitung über alle „grundsätzlichen, die Schule gemeinsam interessierenden Fragen“ informiert. Hierzu steht der Vorstand des Schulelternbeirats mit der Schulleitung außerhalb der Sitzungen in regelmäßigem Kontakt. Die Schulelternbeiratsvorsitzende berichtet hierüber in den Sitzungen des Schulelternbeirats. An unserer Schule nimmt überdies in der Regel ein Mitglied der Schulleitung an den Sitzungen des Schulelternbeirats teil, um eine effektive Information der versammelten Klassenelternbeiräte zu ermöglichen.

Der Schulelternbeirat wählt außerdem die Vertreter für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen, in der Regel aus dem Kreis der Klassenelternbeiräte. Der Schulelternbeirat unterstützt die Klassenelternvertreter bei ihrer Arbeit und leitet die erste Wahl der Klassenelternvertreter in den neuen ersten Klassen.

Alle Sitzungen des Schulelternbeirates sind öffentlich. Es wird ein Protokoll geschrieben, welches über die Klassenelternvertreter angefordert werden kann.

Konferenzen

Viele Entscheidungen an der Schule werden in den Konferenzen der Lehrer getroffen. Elternvertreter können – mit unterschiedlichen Aufgaben und Funktionen - teilnehmen an:

  • der Klassenkonferenz/Zeugniskonferenz
  • der Schulkonferenz
  • den Fachkonferenzen

Die Klassenkonferenz berät und beschließt z. B. über pädagogische Maßnahmen oder notwendige Koordination von Hausaufgaben. Als Zeugniskonferenz beschließt sie die Zeugnisse der Schüler. Sie findet mindestens zweimal im Schuljahr statt. Der/die Vorsitzende des Klassenelternbeirats wird zu diesen Sitzungen eingeladen und nimmt mit beratender Stimme teil.

Die Schulkonferenz beschließt über viele schulische Fragen, wie die Einführung neuer Schulbücher, die Schulordnung und den Umfang von Betreuungsangeboten. Die Schulkonferenz tritt einmal in jedem Schulhalbjahr zusammen und ist „im Rahmen ihrer Aufgaben das oberste Beschlussgremium der Schule“. An den Schulkonferenzen nehmen neben den acht vom Schulelternbeirat gewählten Elternvertretern acht vom Lehrerkollegium gewählte Lehrer, zusätzlich die Schulleiterin und die/der Vorsitzende des Schulelternbeirats teil.

Auf den Fachkonferenzen werden von den Fachlehrern didaktische und pädagogische Entscheidungen in den einzelnen Fächern getroffen. Die Elternvertreter für die Fachkonferenzen werden vom Schulelternbeirat gewählt. Je zwei vom Schulelternbeirat gewählte Vertreter nehmen mit beratender Stimme an den Fachkonferenzen teil.

Schulveranstaltungen

Alle Eltern können auch außerhalb der Elternvertretung an der Gestaltung des Schulalltags und den zahlreichen Schulveranstaltungen mitwirken, u.a.:

  • Hilfen im Schulalltag, z. B. Mithilfe in der Schulbücherei (Leseinsel) oder als Lesemutter oder -vater
  • Hilfen bei Schulveranstaltungen, z. B. Schulfesten, Projektwochen, Einschulungsfeiern

Die freiwillige Mithilfe bei den Schulveranstaltungen ist uns besonders wichtig! Ohne die tatkräftige Unterstützung von Eltern können diese Veranstaltungen nicht stattfinden. Weitere Informationen gibt es bei der Schulleitung, dem Elternbeirat oder den Klassenlehrerinnen.

Förderverein

Leseinsel